CLUB-BEITRITT

STATUTEN
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STATUTEN

TAUCHCLUB OCTOPUS LIESTAL

1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Tauchclub Octopus Liestal “, nachstehend TOL genannt, besteht seit dem
4. Januar 1978 ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Liestal.
2. Zweck und Aufgabe
Der TOL bezweckt die Förderung des Unterwassersportes und der damit zusammenhängenden Interessen. Er bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich Tauchkenntnisse anzueignen und sie zu erweitern. Der TOL verfolgt keine kommerziellen Interessen und ist politisch und konfessionell neutral.
Ferner fördert er den Kontakt zwischen den Mitgliedern und deren Angehörigen.
3. Verbandszugehörigkeit
Der TOL ist Mitglied des Schweizer Unterwassersportverbandes (SUSV). Er anerkennt dadurch die Statuten des SUSV.
4. Mitgliedschaft und Aufnahmebedingungen
4.1. Mitgliederkategorien und deren Definition
4.1.1. Ehrenmitglieder
Aktivmitglieder, welche sich um den Verein und dessen Ziele verdient gemacht haben, können durch die ordentliche Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
4.1.2. Aktiv-A Mitglieder (ab 18. Altersjahr)
Am Vereinsleben aktiv teilnehmende Taucherinnen und Taucher, welche die entsprechenden
Aufnahmebedingungen gemäss Art. 4.2.2 erfüllen.
4.1.3. Aktiv-B Mitglieder (ab 18. Altersjahr)
Am Vereinsleben aktiv teilnehmende Taucherinnen und Taucher, welche die entsprechenden
Aufnahmebedingungen gemäss Art. 4.2.3. erfüllen.
4.1.4. Aktiv-C Mitglieder (ab 18. Altersjahr)
Am Vereinsleben aktiv teilnehmende, nichttauchende oder nicht an von der TK des TOL
organisierten Tauchgängen teilnehmende Personen
4.1.5. Jugendmitglieder (ab 12. Altersjahr)
Jugendliche Angehörige von Aktivmitgliedern, welche die entsprechenden
Aufnahmebedingungen gemäss Art. 4.2.4. erfüllen. Grundsätzlich sind die Eltern für die
Betreuung und die Beaufsichtigung der Jugendmitglieder verantwortlich.
4.1.6. Passivmitglieder
Natürliche und juristische Personen, welche den Verein mit jährlichen Beiträgen finanziell
unterstützen.
4.1.7. Gönner
Natürliche und juristische Personen, welche den Verein mit spontanen Spenden finanziell
unterstützen.
4.2. Anmeldungen / Aufnahmebedingungen
4.2.1. Anmeldungen
Anmeldungen sind schriftlich mit dem Anmeldeformular an den Vorstand einzureichen. Die
neuen Mitglieder werden durch den Vorstand provisorisch in die entsprechende
Mitgliederkategorie aufgenommen und müssen an der nächsten ordentlichen
Generalversammlung bestätigt werden. Mit der Anmeldung anerkennt der Gesuchsteller die
Statuten des TOL.
4.2.2. Aufnahmebedingungen Aktiv-A Mitglied
Als Aktiv-A Mitglied kann aufgenommen werden, wer
4.2.2.1. mindestens im Besitz des SUSV/CMAS ** oder eines äquivalenten Brevets ist.
4.2.2.2. mindestens 1 Jahr Aktiv-B Mitglied war.
4.2.2.3. die von der Generalversammlung festgelegten, sportlichen Mindestanforderungen erfüllt
4.2.3. Aufnahmebedingungen Aktiv-B Mitglied
Als Aktiv-B Mitglied kann aufgenommen werden, wer mindestens im Besitz des SUSV/CMAS*
oder eines äquivalenten Brevets ist.
4.2.4. Aufnahmebedingungen Jugendmitglieder
Als Jugendmitglied können Kinder von Aktiv-Mitgliedern aufgenommen werden, welche:
4.2.4.1. im Alter zwischen 12 und 18 Jahren sind und mindestens im Besitz des SUSV/CMAS*
Junior oder eines äquivalenten Brevets sind oder dieses im Clubrahmen absolvieren
werden.
4.2.4.2. ab dem 18. Altersjahr werden sie B-Mitglied
5. Austritte, Ausschlüsse und Übertritte
5.1. Austritte
Diese sind dem Vorstand schriftlich auf Ende des Vereinsjahres einzureichen.
5.2. Ausschlüsse
Ausgeschlossen vom Club wird, wer
5.2.1. trotz Mahnung seinen Clubbeitrag schuldet, oder
5.2.2. den Statuten oder den Bestrebungen des Vereins zuwiderhandelt.
Jeder Ausschluss muss begründet werden und wird durch die Generalversammlung mit
2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten rechtskräftig.
5.3. Übertritte
Aktiv-A Mitglieder, welche die Bedingungen unter Artikel 4.2.2.3. während 2 Jahren nicht
erfüllen, werden an der nächsten Generalversammlung automatisch Aktiv-B Mitglieder. Auf
schriftliches, begründetes Gesuch hin kann der Vorstand eine einmalige Verlängerung um ein
Jahr bewilligen.
6. Vereinsjahr
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
7. Organe des Vereins
7.1. Die Generalversammlung (GV)
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des TOL. Sie wird gebildet aus: Ehren-, Aktiv-
und Passivmitgliedern. Der Besuch der GV ist für alle stimmberechtigten Mitglieder obligatorisch. Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich im Februar oder März statt. Aufgrund schwerwiegender äusserer Umstände kann sie durch den Vorstand kurzzeitig verschoben odervirtuell abgehalten werden. Die schriftliche Einladung muss drei Wochen vorher erfolgen und muss die Traktandenliste enthalten; Statutenänderungsanträge sind darin aufzuführen.
Eine ausserordentliche Generalversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn wichtige und dringende Geschäfte dies erfordern oder wenn 1/5 der Stimmberechtigten eine Einberufung unter Nennung der zu behandelnden Traktanden verlangt.
7.2. Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus mindestens 3 Mitgliedern zusammen, davon eine Präsidentin oder ein Präsident. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
7.3. Rechnungsrevisoren
Die Rechnung soll den Revisoren mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung zur Prüfung vorgelegt werden. Die Amtsdauer der Rechnungsrevisoren beträgt zwei Jahre. Alljährlich wird ein neuer Revisor durch die Generalversammlung gewählt. Die Revisoren dürfen nicht dem Vorstand angehören. Der abtretende Rechnungsrevisor ist erst nach zwei Jahren wieder wählbar.
7.4. Technische Kommission (TK)
Die technische Kommission organisiert den Sportbetrieb. Die technische Leiterin oder der
technische Leiter ernennt die Mitglieder der TK, welche durch die GV bestätigt werden.
8. Stimmrecht
Stimmberechtigt sind:
8.1. Ehrenmitglieder
8.2. Aktiv-A Mitglieder
8.3. Vorstandsmitglieder
9. Finanzielle Mittel und Haftung des Vereins
9.1. Vereinseinnahmen
9.1.1. Die ordentlichen Einnahmen des TOL bestehen aus:
9.1.1.1. den Jahresbeiträgen der Mitglieder, die jedoch ohne Verbandsbeiträge maximal CHF 150.-
betragen dürfen
9.1.1.2. dem Vermögensertrag
9.1.1.3. dem Ertrag aus Veranstaltungen des TOL
9.1.1.4. freiwilligen Zuwendungen.
9.1.2. Die einzelnen Beitragshöhen sind im Beitragsreglement festgesetzt, welches einen
integrierenden Bestandteil dieser Statuten darstellt. Der Jahresbeitrag der verschiedenen
Mitgliederkategorien wird jährlich durch die Generalversammlung festgelegt.
9.2. Haftung des Vereins
9.2.1. Für sämtliche Verbindlichkeiten des TOL haftet ausschliesslich dessen Vereinsvermögen.
9.2.2. Eine persönliche Haftung der einzelnen Mitglieder für Verbindlichkeiten des TOL ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
9.2.3. Eine Nachschusspflicht der einzelnen Mitglieder im Sinne von Art. 99 HRV ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
9.2.4. Für Unfälle und deren Folgen im Zusammenhang mit dem Betreiben des Tauchsports und den
weiteren Aktivitäten des TOL ist jede Haftung des TOL ausgeschlossen.
Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen Mitgliedes.
10. Statutenänderung
Änderungen der Statuten können beantragt werden und müssen bis Ende Jahr der Präsidentin/dem Präsidenten eingereicht werden. Alle Änderungsanträge sind der folgenden GV zur Beschlussfassung vorzulegen.
11. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins wird durch eine ordentliche oder eine ausserordentliche GV mit
2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen.
Die Aktiven abzüglich der Passiven sind an eine gemeinnützige Organisation zu überweisen.
Mitglieder haben keinen Anspruch auf Teile des Vereinsvermögens, ausser es wurde im
Zusammenhang mit grösseren Investitionen schriftlich vereinbart.
12. Abschliessendes
Soweit die Statuten nichts anderes bestimmen, gelten die Vorschriften nach Art 52 bis 79 ZGB.
Beschlossen an der ordentlichen Generalversammlung vom 8. April 2022.
Die früheren Statuten sind damit aufgehoben.

KONTAKT

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Beat Eichenberger
Gitterlistrasse 8
4410 Liestal

info@tauchclub-octopus-liestal.ch

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